AGB

§1 Geltungsbereich

  1. Die uCount Media UG legt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sämtliche Verträge vor, einschließlich Dienst-, Werk- und Kaufverträge, und für alle Angebote, Leistungen und Lieferungen.
  2. Gewerbetreibende, Unternehmen im Sinne des § 14 BGB und juristische Personen des öffentlichen Rechts können von der uCount Media UG nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dienstleistungen und/oder Lieferungen erhalten.
  3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Kunden keine Wirkung entfalten. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen unbedingt der Schriftform.
  4. Die Angebote und Inhalte dieser Website sind ausschließlich für Gewerbetreibende und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB bestimmt.

§2 Vertragsschluss

  1. Ein Vertrag zwischen der uCount Media UG und einem Auftraggeber/Kunden kommt in der Regel zustande, wenn entweder der Auftraggeber/Kunde von der uCount Media UG aufgrund einer vorherigen Anfrage angerufen wird oder der Auftraggeber/Kunde selbst die uCount Media UG anruft und während des Telefonats ein Angebot unterbreitet wird, welches vom Auftraggeber/Kunden angenommen wird.
  2. Zur Dokumentation kann die uCount Media UG innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen Gespräche über Video-Telefonie aufzeichnen, sofern der Auftraggeber/Kunde im Voraus seine Einwilligung dazu erklärt hat.
  3. Nach Annahme des Angebots erhält der Auftraggeber/Kunde eine Rechnung per E-Mail sowie eine schriftliche Auftragsbestätigung.

§3 Vertragsinhalte

  1. Die Vertragsinhalte zwischen der uCount Media UG und dem Auftraggeber/Kunden bestehen in der Regel aus Agenturdiensleistungen mit dem Schwerpunkt der Erstellung von Werbetexten anhand verschiedener Formate oder Beratungs- oder Coaching-Sessions, die im Vorfeld mit dem Kunden kommuniziert wurden.
  2. Wenn der Kunde/Auftraggeber von den von der uCount Media UG angebotenen Regelungen abweichen möchte, werden diese nur wirksam, wenn sie schriftlich von der uCount Media UGbestätigt werden. Das Schweigen oder die Durchführung von Tätigkeiten durch die uCount Media UG gelten nicht als Zustimmung.
  3. Von den Auftraggebern/Kunden vorgegebene Termine und Zielvorstellungen sind für die uCount Media UG nur verbindlich, wenn sie schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) von der uCount Media UG bestätigt wurden.

Wenn eine Lieferzeit verbindlich vereinbart wurde, beginnt diese erst am Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erhalt aller erforderlichen Unterlagen und Informationen für die Ausführung des Auftrags.

§4 Zahlungen

1. Zahlungen können ausschließlich an die uCount Media UG oder an Personen geleistet werden, die von dieser schriftlich autorisiert wurden.

2. Die Abrechnung erfolgt im Voraus oder, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, monatlich zur Mitte des Monats bei einer dauerhaften Betreuung.

3. Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss muss der Auftraggeber / Kunde der uCount Media UG ein ausgefülltes und unterzeichnetes SEPA-Lastschriftmandat zur Verfügung stellen.

4. Der Kunde bleibt auch dann zur Vergütung verpflichtet, wenn Dritte wie z.B. Werbeplattformen und soziale Netzwerke, die vom Kunden genutzt werden wollen, die von der uCount Media UG  erbrachten Leistungen nicht übernehmen. Es sei denn, die uCount Media UG hat ein Verschulden.

5. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Zahlungen ohne Abzug sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung und der beigefügten Rechnung auf das Konto der uCount Media UG  zu leisten. Die Kontodaten lauten wie folgt: Sparkasse Köln-Bonn, IBAN: DE12370501981933409243, BIC: COLSDE33XXX.

6. Die uCount Media UG behält sich das Recht vor, alle vereinbarten Leistungen dem Kunden in Rechnung zu stellen, auch wenn dieser die Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

7. Dienstleistungen und bestellte Unterlagen werden erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung oder bei Zahlung der ersten Rate erbracht bzw. übersandt.

8. Alle vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Versandkosten.

§5 Laufzeit, Kündigung

1. Der Vertrag wird für die vereinbarte Laufzeit im Hauptvertrag abgeschlossen.

  1. Es sei denn, es wird etwas anderes zwischen uns und dem Kunden vereinbart, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn der Vertrag nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein.
  2. Vorzeitige Kündigungsrechte des Kunden während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Wenn der Kunde aus wichtigem Grund vorzeitig kündigt, bleibt unser Anspruch auf Vergütung bestehen. Der Kunde kann jedoch nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§6 Eigentumsvorbehalt

Jede von der uCount Media UG gelieferte Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Zahlung des hierfür vereinbarten Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt) Eigentum der uCount Media UG. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung an Dritte ist nicht zulässig.

§7 Wettbewerbsverbot

(1) Der Auftragnehmer und der Auftraggeber vereinbaren ein umfassendes Wettbewerbsverbot. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine geschäftlichen Aktivitäten anzubieten, die in Konkurrenz zu den Produkten und Dienstleistungen des Auftragnehmers stehen.

(2) Im Falle einer Verletzung des Wettbewerbsverbots behält sich die uCount Media UG das Recht vor, die Zusammenarbeit sofort zu beenden und den Zugang zu erworbenen Coaching-Inhalten, insbesondere in Video-, Bild- und Schriftform, unverzüglich zu sperren.

(3) Diese Vereinbarung endet, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer schriftlich und verbindlich erklärt, dass er keine vergleichbaren Angebote mehr erteilen oder annehmen wird. In diesem Fall gilt das Wettbewerbsverbot nachvertraglich für weitere zwei Jahre ab Zugang dieser schriftlichen Erklärung.

§8 Verzug

  1. Falls der Auftraggeber / Kunde Zahlungen verzögert, darf die uCount Media UG gemäß den gesetzlichen Vorschriften Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Währungsunion berechnen. Die uCount Media UG behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen.
  2. Wenn der Auftraggeber / Kunde in Verzug gerät, kann die uCount Media UG die Erbringung weiterer Leistungen davon abhängig machen, dass alle fälligen Forderungen einschließlich der Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten beglichen sind. Die Einstellung der Leistungserbringung durch die uCount Media UG bedeutet jedoch nicht, dass der Auftraggeber / Kunde von seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag befreit ist.
  3. Falls ein Auftraggeber / Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug gerät, ist die uCount Media UGberechtigt, zukünftige Leistungen nur noch gegen Vorkasse zu erbringen.

§9 Gewährleistung

  1. Die uCount Media UG stellt ihre Dienstleistungen, Coachings und Seminare nach bestem Wissen und sorgfältiger Vorbereitung zur Verfügung und erstellt alle Materialien und Unterlagen nach den neuesten Erkenntnissen. Es wird jedoch keine Garantie für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte, Unterlagen und Bausteine übernommen.
  2. Die uCount Media UG haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden, wobei die Haftung auf den Auftragswert beschränkt ist. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, jedoch bleibt die Haftung für Schäden, die aus Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit resultieren, unberührt.
  3. Die uCount Media UG ist nicht haftbar für Rechtsverletzungen durch verwendete Schlüsselworte, Anzeigentexte, Programmcodes, Inhalte, Gestaltungselemente oder ähnliches, die vom Auftraggeber / Kunden bereitgestellt wurden. Es ist allein die Verantwortung des Auftraggebers / Kunden, sicherzustellen, dass die verwendeten Materialien keine Schutzrechte Dritter verletzen.
  4. Der Auftraggeber / Kunde muss die uCount Media UG auf erstes Anfordern vollumfänglich freistellen, wenn die uCount Media UG von Dritten für Rechtsverletzungen in Anspruch genommen wird, die der Kunde / Auftraggeber zu vertreten hat. Beide Parteien müssen sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls gegen sie Ansprüche Dritter geltend gemacht werden.
  5. Die uCount Media UG haftet nicht für Sperrungen oder Aussetzungen von Accounts durch Account-Provider, Werbenetzwerke oder sonstige Kooperationspartner des Auftraggebers / Kunden, sofern sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich hierfür die Ursache gesetzt hat.

§10 Wettbewerbsverbot und Vertragsstrafe

1. Der Auftraggeber / Kunde ist verpflichtet, sich für die Dauer der Vertragsbeziehungen mit dem Auftragnehmer und nachvertraglich für weitere zwei Jahre keinerlei Produkte und Leistungen anzubieten, die in Konkurrenz mit den Produkten und Leistungen des Auftragnehmers stehen. 

  1. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen das vereinbarte Wettbewerbsverbot ist der Auftraggeber / Kunde verpflichtet, für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 € (in Worten: fünfzigtausend Euro) an den Auftragnehmer zu zahlen. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ist nicht zulässig.
  2. Falls der Auftraggeber / Kunde gegen das Wettbewerbsverbot verstößt, ist er gegenüber dem Auftragnehmer verpflichtet, lückenlos Auskunft über das Ausmaß des Verstoßes zu geben. Darüber hinaus muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle aus dem Verstoß erzielten Gewinne offenlegen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, zusätzlich zur Vertragsstrafe weiteren Schadensersatz geltend zu machen.
  3. Bei einem Verstoß gegen das vereinbarte Wettbewerbsverbot hat der Auftragnehmer das Recht, die Vertragsbeziehung mit dem Auftraggeber / Kunden fristlos zu kündigen, ohne seine Vergütungsansprüche für die vereinbarte Vertragslaufzeit zu verlieren. Im Falle einer solchen Kündigung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, bereits vom Auftraggeber / Kunden geleistete Zahlungen zurückzuzahlen.

§11 Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Materialien, wie zum Beispiel Seminarunterlagen, verbleiben bei der uCount Media UG. Der Auftraggeber / Kunde erhält lediglich im Rahmen des Auftrags und während der Geschäftsbeziehung ein eingeschränktes, nicht übertragbares und widerrufliches Nutzungsrecht zu den Bedingungen und Verwendungszwecken, die im Angebot oder Vertrag beschrieben sind. Jegliche andere oder erweiterte Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber / Kunde darf die Materialien insbesondere nicht an Dritte weitergeben oder vervielfältigen, außer zu Zwecken der eigenen Datensicherung oder wenn das Original aufgrund von Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Eine Vervielfältigung, auch auszugsweise, der gedruckten Materialien ist in jedem Fall untersagt.
  2. Der Auftraggeber / Kunde ist verpflichtet, alle ihm von der uCount Media UG übermittelten Zugangsdaten, wie Anschlusskennungen, persönliche Kennwörter und Zugangscodes, vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

§12 Vertragsdauer

1. Ein Vertrag gilt bei dauerhafter Begleitung, wenn nicht anderes schriftlich im Vertrag vereinbart wurde, für unbestimmte Zeit.

2. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich mit Originalunterschrift erfolgen. Der elektronische Schriftverkehr wird ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Bei einer bestimmten Vertragsdauer, wie etwa, bei einer Vertragsdauer von 6 Monaten, ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

§ 13 Referenznennung

Der Auftraggeber / Kunde räumt der uCount Media UG das Recht ein, ihn in jedem Medium als Referenz zu benennen. Dies umfaßt auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Bezeichnungen oder Logos. Eine Verpflichtung der uCount Media UG zur Referenzbenennung besteht jedoch nicht.

§14 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns gegenüber die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns zu wahren. Jede Äußerung über unser Unternehmen, unsere Dienstleistungen oder unsere Mitarbeiter, die rechtswidrig, unsachgemäß oder grundlos ist, einschließlich unwahrer Behauptungen oder Schmähkritik durch Kunden, Mitbewerber oder Dritte, kann von uns zivilrechtlich verfolgt und gegebenenfalls strafrechtlich zur Anzeige gebracht werden, ohne vorherige Ankündigung.

(2) Wenn der Auftraggeber unsere Schulungen, Programme, Dienstleistungen und Seminare in Anspruch nimmt, muss er sicherstellen, dass ein störungsfreier Ablauf gewährleistet ist. Der Auftraggeber hat gegenüber der uCount Media UG und anderen Kunden ein angemessenes kaufmännisches Verhalten zu zeigen. Sollte der Auftraggeber gegen die Anforderungen an einen störungsfreien Ablauf und das angemessene kaufmännische Verhalten verstoßen, erhält er eine einmalige Aufforderung, die Beeinträchtigung zu beheben. Bei wiederholten Verstößen behalten wir uns das Recht vor, den Auftraggeber vorübergehend oder dauerhaft von unseren Schulungen, Programmen, Dienstleistungen und Seminaren auszuschließen. In diesen Fällen bleibt unser vertraglich vereinbarter Anspruch auf Vergütung unberührt.

§ 15 Allgemeines

  1. Falls eine oder mehrere der oben genannten Bedingungen unwirksam oder unvollständig sind, bleiben die übrigen Bedingungen weiterhin gültig. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für die Füllung eventueller Lücken im Vertrag.
  2. Von den oben genannten Bedingungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und in Bezug auf die abgeänderten Bedingungen in den Vertrag aufgenommen werden. Eine Änderung dieser Schriftformvereinbarung bedarf ebenfalls der Schriftform.
  3. Der Erfüllungsort und der ausschließliche Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit sind Fulda, falls der Kunde ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat.
  4. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht, wobei das UN-Kaufrecht ausgeschlossen ist.

Aktuelle Fassung vom 18.03.2023

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